ynodosBegleitung auf ZeitEin Stück Weg

Zu Amt, Bank und Vermieter, mit Beistand.

Bürgerbüro, Jobcenter, Rentenversicherung, Bank oder Vermieter: Ich bin dabei, höre zu und schreibe mit. Gesprochen, entschieden und unterschrieben wird von der begleiteten Person.

Wann das hilft

Bürgerbüro und Ämter

Ausweis, Anmeldung, Anträge: dabei sein, damit nichts untergeht.

Jobcenter und Rentenversicherung

Als Beistand im Gespräch, mit Notizen für danach.

Bank und Versicherung

Ein Termin am Schalter oder im Gespräch, mit einem zweiten Paar Ohren.

Vermieter und Hausverwaltung

Gespräch, Übergabe oder Mängel ansprechen: Ich höre mit und notiere.

Werkstatt und Handwerk

Kostenvoranschlag besprechen, Fragen stellen, Antworten festhalten.

Vorbereitung

Unterlagen sortieren und Fragen notieren, damit der Termin sitzt.

So begleite ich.

1

Vorher

Wir sortieren die Unterlagen und schreiben die Fragen auf, die gestellt werden sollen.

2

Im Termin

Ich bin als Beistand dabei, frage nach, wenn etwas unklar bleibt, und schreibe mit.

3

Danach

Die Notizen gehen an die begleitete Person: was besprochen wurde, welche Frist genannt wurde, was als Nächstes ansteht.

Klar abgesprochen.

Darauf ist Verlass

  • Beistand bei Behörden nach Gesetz
  • Notizen für danach
  • Ausweis auf Verlangen der Behörde
  • Hinweis auf Beratungsstellen, wenn es rechtlich wird

Das gehört nicht dazu

  • Rechtsberatung oder Prüfung von Bescheiden
  • Rechtliche Vertretung, Anträge oder Unterschriften in fremdem Namen
  • Widersprüche oder Schreiben an Behörden aufsetzen
  • Verhandeln im Namen der begleiteten Person
Was das kostet

Termin im Bürgerbüro als Beistand

  • 2 Stunden × 40 €80 €
  • Bus und Bahn, nach Belegnach Beleg
Gesamtab 80 €

Zum Einführungspreis für die erste Buchung, danach 55 € pro Stunde. Endpreis ohne Umsatzsteuer (§ 19 UStG).

Häufige Fragen

Darf eine Begleitung mit zur Behörde?

Ja. Wer an einem Verwaltungsverfahren beteiligt ist, darf mit einem Beistand zu Besprechungen kommen. Im Einzelfall kann die Behörde einen Beistand zurückweisen.*1

Wird ein Bescheid geprüft?

Nein. Ich erkläre in einfachen Worten, was im Schreiben steht und welche Frist genannt ist. Ob es richtig ist und was dagegen getan werden kann, klärt eine Beratungsstelle oder eine Anwältin.

Und bei Bank oder Vermieter?

Dort gibt es kein gesetzliches Recht auf Begleitung, meist ist sie aber willkommen. Im Zweifel fragen wir vorher nach.

Alle Preise im Überblick

Hinweise

  1. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 4 SGB X bei Sozialbehörden wie Jobcenter, Rentenversicherung oder Krankenkasse und § 14 Abs. 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg bei Stadt- und Landesbehörden. Was der Beistand vorträgt, gilt als von der beteiligten Person gesagt, wenn sie nicht sofort widerspricht. Eine Vertretung oder Vollmacht ist damit nicht verbunden, und rechtlich beraten darf der Beistand nicht. ↩

Ein Termin bei Amt, Bank oder Vermieter?

Datum, Ort und Anlass genügen. Zurück kommt ein Vorschlag mit festem Preis.