Zu Amt, Bank und Vermieter, mit Beistand.
Bürgerbüro, Jobcenter, Rentenversicherung, Bank oder Vermieter: Ich bin dabei, höre zu und schreibe mit. Gesprochen, entschieden und unterschrieben wird von der begleiteten Person.
Wann das hilft
Bürgerbüro und Ämter
Ausweis, Anmeldung, Anträge: dabei sein, damit nichts untergeht.
Jobcenter und Rentenversicherung
Als Beistand im Gespräch, mit Notizen für danach.
Bank und Versicherung
Ein Termin am Schalter oder im Gespräch, mit einem zweiten Paar Ohren.
Vermieter und Hausverwaltung
Gespräch, Übergabe oder Mängel ansprechen: Ich höre mit und notiere.
Werkstatt und Handwerk
Kostenvoranschlag besprechen, Fragen stellen, Antworten festhalten.
Vorbereitung
Unterlagen sortieren und Fragen notieren, damit der Termin sitzt.
So begleite ich.
Vorher
Wir sortieren die Unterlagen und schreiben die Fragen auf, die gestellt werden sollen.
Im Termin
Ich bin als Beistand dabei, frage nach, wenn etwas unklar bleibt, und schreibe mit.
Danach
Die Notizen gehen an die begleitete Person: was besprochen wurde, welche Frist genannt wurde, was als Nächstes ansteht.
Klar abgesprochen.
Darauf ist Verlass
- Beistand bei Behörden nach Gesetz
- Notizen für danach
- Ausweis auf Verlangen der Behörde
- Hinweis auf Beratungsstellen, wenn es rechtlich wird
Das gehört nicht dazu
- Rechtsberatung oder Prüfung von Bescheiden
- Rechtliche Vertretung, Anträge oder Unterschriften in fremdem Namen
- Widersprüche oder Schreiben an Behörden aufsetzen
- Verhandeln im Namen der begleiteten Person
Termin im Bürgerbüro als Beistand
- 2 Stunden × 40 €80 €
- Bus und Bahn, nach Belegnach Beleg
Zum Einführungspreis für die erste Buchung, danach 55 € pro Stunde. Endpreis ohne Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
Häufige Fragen
Darf eine Begleitung mit zur Behörde?
Ja. Wer an einem Verwaltungsverfahren beteiligt ist, darf mit einem Beistand zu Besprechungen kommen. Im Einzelfall kann die Behörde einen Beistand zurückweisen.*1
Wird ein Bescheid geprüft?
Nein. Ich erkläre in einfachen Worten, was im Schreiben steht und welche Frist genannt ist. Ob es richtig ist und was dagegen getan werden kann, klärt eine Beratungsstelle oder eine Anwältin.
Und bei Bank oder Vermieter?
Dort gibt es kein gesetzliches Recht auf Begleitung, meist ist sie aber willkommen. Im Zweifel fragen wir vorher nach.
Hinweise
- Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 4 SGB X bei Sozialbehörden wie Jobcenter, Rentenversicherung oder Krankenkasse und § 14 Abs. 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg bei Stadt- und Landesbehörden. Was der Beistand vorträgt, gilt als von der beteiligten Person gesagt, wenn sie nicht sofort widerspricht. Eine Vertretung oder Vollmacht ist damit nicht verbunden, und rechtlich beraten darf der Beistand nicht. ↩
Ein Termin bei Amt, Bank oder Vermieter?
Datum, Ort und Anlass genügen. Zurück kommt ein Vorschlag mit festem Preis.