AGB
Entwurf, Stand 15. Oktober 2026. Diese Bedingungen werden vor dem Start anwaltlich geprüft und können sich bis dahin noch ändern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Begleitleistungen zwischen Synodos – Begleitung auf Zeit, Inhaber Adrian Semlinger, Lachenweg 34, 76139 Karlsruhe („Synodos“) und seinen Kundinnen und Kunden.
- Vertragspartner können nur volljährige Personen sein; mit der Buchung wird dies bestätigt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren begleitet Synodos nur im Auftrag der Sorgeberechtigten nach § 9.
§ 2 Leistungen
- Synodos bietet persönliche Begleitung im Alltag an, insbesondere zum Einkaufen, zu Arztterminen, zu Behörden, Banken und Vermietern, auf Wegen und Ausflügen, auf dem Heimweg, bei Anlässen und Veranstaltungen sowie Gesellschaft. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Bestätigung.
- Synodos erbringt keine Rechtsdienstleistungen, keine Steuer- oder Finanzberatung, keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen, keine rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1814 ff. BGB und keine Personenbeförderung. Synodos vertritt die begleitete Person nicht rechtlich, schließt keine Verträge in ihrem Namen, stellt keine Anträge für sie und gibt keine sonstigen Erklärungen in ihrem Namen ab. Synodos nimmt kein Bargeld, keine Zahlungskarten, PINs sowie keine General-, Konto- oder Vorsorgevollmachten an. Einzelvollmachten nach § 9 Abs. 5 bleiben möglich.
- Entscheidungen trifft stets die begleitete Person selbst.
- Synodos ist kein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist nicht möglich.
§ 3 Vertragsschluss
- Anfragen per Telefon, Nachricht, E-Mail oder über die Website sind unverbindlich.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Synodos die Begleitung in Textform bestätigt (zum Beispiel per E-Mail oder Nachricht) und die Kundin oder der Kunde zustimmt. Die Bestätigung nennt Leistung, Zeit, Ort, Preis und Grenzen und enthält diese Bedingungen sowie die Widerrufsbelehrung.
- Wird eine Begleitung für eine andere Person gebucht, ist Vertragspartner die buchende Person. Sie sichert zu, dass die begleitete Person mit der Begleitung einverstanden ist. Wird ein Kind begleitet, sichert sie zu, dass sie sorgeberechtigt ist und, soweit erforderlich, die Zustimmung der weiteren sorgeberechtigten Person vorliegt.
- Regelmäßige Termine werden jeweils einzeln vereinbart. Eine Mindestlaufzeit oder ein Abonnement besteht nicht.
§ 4 Preise
- Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Der Einführungspreis von 40 € pro Stunde gilt einmal für die erste Buchung einer Kundin oder eines Kunden, tagsüber bis 21 Uhr. Danach gilt der Regelpreis von 55 € pro Stunde. Abends und nachts gilt die Staffel nach Uhrzeit.
- Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden, ab 22 Uhr 3 Stunden, für den Heimweg 1 Stunde. Danach wird in 30-Minuten-Schritten abgerechnet. Jede angefangene halbe Stunde wird mit dem Preis des Zeitfensters berechnet, in dem sie beginnt. Der Betrag für die Zeit wird auf volle 5 Euro abgerundet.
- Zuschläge (Wochenende und Feiertag, kurzfristige Buchung, Sonderwünsche), Fahrzeit und Fahrtkosten richten sich nach der Preisliste und werden vor Vertragsschluss als Gesamtbetrag genannt. Zuschläge werden auf volle 5 Euro aufgerundet.
- Muss Synodos wegen eines Notfalls über die gebuchte Zeit hinaus bei der begleiteten Person bleiben, wird die zusätzliche Zeit zum vereinbarten Stundenpreis berechnet.
§ 5 Zahlung
- Die Vergütung ist nach Rechnung innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu zahlen.
- Ab einem Buchungswert von 100 € wird eine Anzahlung von 30 %, gerundet auf volle 5 Euro, fällig, die mit der Rechnung verrechnet wird. Bei einem Widerruf wird die Anzahlung nach den gesetzlichen Regeln erstattet.
§ 6 Absage durch die Kundin oder den Kunden
- Eine Absage ist bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei.
- Bei einer späteren Absage berechnet Synodos pauschal 50 % (24 bis 48 Stunden vorher) oder 80 % (weniger als 24 Stunden vorher) des Preises für die Mindestbuchungszeit. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt gestattet. Vergibt Synodos die Zeit anderweitig, wird der Erlös angerechnet.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
§ 7 Absage und Abbruch durch Synodos
- Kann Synodos einen Termin wegen Krankheit oder aus anderen nicht zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, wird die Kundin oder der Kunde so früh wie möglich informiert. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder auf Wunsch verrechnet.
- Synodos darf eine Begleitung abbrechen, wenn die Sicherheit von Beteiligten gefährdet ist, Synodos beleidigt, belästigt oder bedroht wird, rechtswidrige Handlungen verlangt werden oder die Voraussetzungen der Leistung entfallen, zum Beispiel Ansprechbarkeit und Gehfähigkeit beim Heimweg. Eine hilflose Person wird dabei nicht allein gelassen; Synodos verständigt Rettungsdienst oder Polizei. Abgerechnet wird die bis dahin erbrachte Zeit.
§ 8 Heimweg und Begleitung in der Nacht
- Voraussetzung ist, dass die begleitete Person ansprechbar ist und selbst gehen kann.
- Nach 22 Uhr wird vorab eine Vertrauensperson benannt, mit der Synodos während der Begleitung seinen Live-Standort teilt. Die begleitete Person willigt hierin ein.
- Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, Verletzung oder einer sonstigen Notlage ruft Synodos den Rettungsdienst (112) und bleibt bis zu dessen Eintreffen.
- Die Begleitung endet an der Haustür, wenn die begleitete Person sicher in der Wohnung ist.
§ 9 Kinder, Menschen mit Einschränkungen und Vollmachten
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren begleitet Synodos nur im Auftrag der Sorgeberechtigten; Vertragspartner ist die sorgeberechtigte Person. Vor der ersten Begleitung findet ein Kennenlernen mit der sorgeberechtigten Person und dem Kind statt. Synodos legt auf Wunsch ein erweitertes Führungszeugnis vor.
- Weg, Zeiten, Treffpunkt, Übergabe und Notfallkontakte werden vorab in Textform festgelegt. Abholungen bei Kita, Schule, Verein oder ähnlichen Einrichtungen setzen eine schriftliche Abholberechtigung der Sorgeberechtigten gegenüber der Einrichtung voraus. Übergeben wird das Kind nur an die vereinbarten Personen oder an der vereinbarten Haustür.
- Während der vereinbarten Begleitung übernimmt Synodos die Aufsicht über das Kind im vereinbarten Umfang. Die Begleitung beschränkt sich auf Wege und kurze Zeiten von höchstens 15 Stunden pro Woche je Kind. Kinderbetreuung darüber hinaus, insbesondere Kindertagespflege im Sinne des § 43 SGB VIII, Fahrten im Auto und Aufenthalte in fremden Wohnungen bietet Synodos nicht an. Von Kindern werden keine Fotos gemacht.
- Ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen, zum Beispiel einer Geh-, Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder einer beginnenden Demenz, begleitet Synodos nach einem Vorgespräch mit ihnen und, soweit gewünscht oder erforderlich, mit Angehörigen, Bevollmächtigten oder der rechtlichen Betreuung. Hilfe beim Gehen durch Reichen des Arms und das Schieben eines Rollstuhls sind nach Absprache möglich; Heben, Tragen, Umsetzen und Pflege sind ausgeschlossen.
- Vollmachten nimmt Synodos nur einzeln, in Textform und für einen klar umrissenen Zweck an, etwa zur Abholung eines Pakets, eines Rezepts, von Unterlagen oder eines Kindes. Mit einer solchen Vollmacht quittiert Synodos ausschließlich den Empfang. Die Vollmacht endet mit Erledigung des Zwecks.
§ 10 Schlüssel und Wohnungszutritt
Schlüssel werden nur gegen ein schriftliches Übergabeprotokoll angenommen und ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt.
§ 11 Haftung
- Synodos haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Synodos begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Geschenke und Zuwendungen
Synodos nimmt keine Geschenke, Einladungen, Geldzuwendungen oder Zuwendungen von Todes wegen an.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 14 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Synodos ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.